Änderung des Bebauungsplans der Marktgemeinde Neidling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neidling beabsichtigt, den Bebauungsplan abzuändern. 

Der Entwurf zur Abänderung des Bebauungsplans wird gemäß § 34 in Verbindung mit § 33 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 idgF, durch sechs Wochen in der Zeit vom

5. Mai 2020 – 16. Juni 2020

während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Neidling zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des Bebauungsplans schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. 

Die Auflageunterlagen können auch auf dieser Seite unten als pdf-Datei abgerufen werden, die Originalunterlagen liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf.

04.05.2020