Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neidling beabsichtigt, den Bebauungsplan abzuändern.
Der Entwurf zur Abänderung des
Bebauungsplans wird gemäß § 34 in Verbindung mit § 33 des
NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 idgF, durch sechs Wochen in der
Zeit vom
5. Mai 2020 – 16. Juni 2020
während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde
Neidling zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum
Entwurf der Abänderung des Bebauungsplans schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden
rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.
Die Auflageunterlagen können auch auf dieser Seite unten als pdf-Datei abgerufen werden, die Originalunterlagen liegen am Gemeindeamt zur Einsicht auf.