Von der Bezirkshauptmannschaft wurde verordnet, dass ab 18. März 2020 das Kinderbetreuungsangebot in den Kinderbetreuungseinrichtungen und -gruppen nur mehr für bestimmte Personengruppen verfügbar ist:
- Ärztinnen/Ärzte, sowie medizinisches Personal
- Pflegepersonal
- Personal von Blaulichtorganisationen
- Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben
- Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben
- Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher
- für Eltern, die beruflich unabkömmlich sind oder keine Betreuungsmöglichkeit zu Hause haben.
Diese Verordnung gilt vorerst bis 3. April 2020.