Das Land Niederösterreich gewährt eine Beihilfe für die durch das Hochwasser der vergangenen Tage entstandenen Schäden aus dem NÖ Katastrophenfonds.
Bitte beachten Sie:
- Melden Sie unabhängig davon Ihren Schaden bei der eigenen Versicherung – die Höhe der Auszahlung können Sie auch nachmelden.
- Beihilfen werden nur gewährt, sofern der Gesamtschaden abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt. In Ausnahmefällen z.B. bei besonders großer Bedürftigkeit, Gefährdung der Gesundheit kann von dieser Grenze abgewichen werden.
Nicht gefördert werden u.a.:
- Schäden von Dritten verursacht – z.B. Baumängel
- Schäden an Fahrzeugen und KFZ im Privateigentum
- Schäden an Sachwerten des gehobenen Standards wie: Pools, Schwimmteiche, Saunen, Ziergärten, Zierteiche, Skulpturen, Gemälde, Antiquitäten, Schmuck usw.
Bitte melden Sie uns Ihre Schäden formlos (per Mail, Einwurf in den Postkasten oder Abgabe am Gemeindeamt) bis längstens 27.09.2024, somit können wir Sie so rasch als möglich unterstützen. Die Meldung soll enthalten: Name des Geschädigten, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Auflistung der Schäden, handelt es sich um ein Eigentums- od. Mietobjekt.
Nachmeldungen können selbstverständlich auch noch im Anschluss daran erfolgen!
Die näheren Informationen können unter https://noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html abgerufen werden.