Petition "Dorfladen"

Derzeit liegt eine Petition zu einer Gesetzesänderung auf, welche vor allem kleine ländliche Gemeinden betrifft, die keine Nahversorgung durch ein Lebensmittelgeschäft haben.

Durch diese Petition soll eine Änderung der Gewerbeordnung bewirkt werden , damit es für Gemeinden, Vereine oder Direktvermarkter*innen möglich wird, einen Dorfladen in Selbstbedienungsweise mit gesetzlicher Grundlage zu gründen , wo es keine durch den Handel zur Verfügung gestellte Nahversorgung gibt (konkurrenzlos). Um die Nahversorgung zu sichern, soll auch ein kleiner Prozentteil regionaler Gewerbetreibender (Bäcker, Fleischer, etc.) erlaubt sein.

Auch in Neidling wurde ein solcher Laden mit Landwirtinnen, Landwirten und Gewerbetreibenden auf Vereinsbasis gegründet. Durch eine Anzeige wurden auf den gesetzlichen Missstand aufmerksam gemacht, der einen Dorfladen in dieser Form nicht erlaubt. Es dürften einerseits ausschließlich Direktvermarkter vertreten sein, die Öffnungszeiten müssten sich an die Gewerbeordnung (Mo-Sa max. 72h) halten und eine Bankomatkassa als gesamt Abrechnung ist auch nach derzeitigem Stand nicht rechtens. Die bestehenden Dorfläden können derzeit in ihrer Form nur dann problemlos bestehen, so lange keine Anzeige erfolgt. Es sollen durch diese Petition möglichst viele Unterstützer*innen gefunden werden, um eine zukunftsweisende Gesetzesänderung zu erwirken. Dieses Konzept unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte und Kleingewerbetreibenden der jeweiligen Region und sorgt für Wertschöpfung in den Gemeinden. Die Bürger*innen erhalten Zugang zu ehrlichen und regionalen Produkten.

Durch folgendes Video soll die Situation veranschaulicht werden: https://m.youtube.com/watch?v=V3lR76F0ckQ

Die Petition kann hier eingesehen und unterschrieben werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00037/index.shtml#tab-Uebersicht 

 


 

23.10.2020