Marktgemeinde Neidling
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Ende März fand eine Überprüfung der Gemeindegebarung durch das Amt der NÖ Landeregierung statt. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird entsprechend den Bestimmungen des § 89 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973 hier veröffentlicht.
Gebarungseinschau (7,87 MB) - .PDF
24.06.2026