Überprüfung der Gemeindegebarung

Ende März fand eine Überprüfung der Gemeindegebarung durch das Amt der NÖ Landeregierung statt. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird entsprechend den Bestimmungen des § 89 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973 hier veröffentlicht.

24.06.2026