Verordnung der BH - Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen bis 13.04.2020

Von der Bezirkshauptmannschaft wurde in Ergänzung zur Verordnung vom 17. März 2020 verordnet, dass auch von 4. April 2020 bis 13. April 2020 das Kinderbetreuungsangebot in den Kinderbetreuungseinrichtungen und -gruppen nur mehr für bestimmte Personengruppen verfügbar ist:

  1. Ärztinnen/Ärzte, sowie medizinisches Personal
  2. Pflegepersonal
  3. Personal von Blaulichtorganisationen
  4. Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben
  5. Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben
  6. Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher
  7. für Eltern, die beruflich unabkömmlich sind oder keine Betreuungsmöglichkeit zu Hause haben.

 

04.04.2020