Verordnung über Besuchsverbote in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation nach dem Epidemiegesetz 1950

Von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten wurde ein Besuchsverbot in den Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation im gesamten Verwaltungsbezirk verordnet (siehe Download).

19.03.2020