Verordnung über ein Betretungsverbot für Besucher in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

Von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten wurde ein Betretungsverbot für Besucher in den Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation im gesamten Verwaltungsbezirk verordnet (siehe Download).

04.04.2020