Waldbrandverordnung

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirk St.Pölten ist auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Um der damit verbundenen, zunehmenden Gefahr von Waldbränden entgegen zu wirken, wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 unten angefügte Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten erlassen.

07.04.2020